Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dessen neueste Fassung Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung entscheidende Weichen gestellt. Nun gilt es, die neuen Regelungen umzusetzen und besonders den Tausch von Heizungsanlagen voranzutreiben. Dazu ist ein umfassendes Verständnis der neuen Regelungen durch Fachkräfte wie Sie entscheidend.
Die diesjährige Veranstaltungsreihe „Energie – aber wie?“ legt daher den Fokus auf die neuen Regelungen des GEG zu Fragen des Heizungstauschs bei Bestandsgebäuden. Für Neubauten schreibt das GEG einen Anteil von 65 Prozent für den Einsatz erneuerbarer Energien für die Heizung vor. Im Bestand gelten Übergangsfristen bis 2026 oder 2028, abhängig von der Größe der Kommune in der das Gebäude steht. Dennoch kann es im Bestand sinnvoll sein, bereits jetzt die 65 Prozent freiwillig zu erfüllen. Denn jeder Heizungstausch hin zu erneuerbarer Energien, hilft uns, die Energiewende konsequent und entsprechend unserer Klimaziele umzusetzen. Als Fachkräfte können Sie hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Gerade im Bestand kann die Erfüllung der 65 Prozent erneuerbarer Energien herausfordernd sein. Um im Einzelfall eine gute Lösung zu finden, ist ein breites Portfolio an Möglichkeiten wichtig: neben Wärmepumpe und Wärmenetzen muss es auch Hybrid- und Niedertemperaturheizungen umfassen. Bei den diesjährigen regionalen Veranstaltungen werden verschiedene Praxisbeispiele zum Heizungstausch vorgestellt und mit Aspekten der Umsetzung wie Sanierungssprints oder Fördermöglichkeiten verbunden.